Berufsausbildung

Die Berufsausbildung im Beruf Fischwirt/in erfolgt im dualen System. Die Berufsausbildung wird in anerkannten Betrieben durchgeführt und durch den Unterricht an der Berufsschule begleitet. Die betriebliche Ausbildung wird in der Regel durch eine überbetriebliche Ausbildung unterstützt und ergänzt.

Die schulische und überbetriebliche Ausbildung findet für Auszubildende im Beruf Fischwirt/in in der Fischereischule Königswartha des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie statt. Dort werden auch die Fortbildungen zum/zur Fischwirtschaftsmeister/in angeboten und die Prüfungen durchgeführt.

Seit dem 01. August 2016 ist eine neue Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin (Fischwirtsausbildungsverordnung – FischwAusbV vom 26. Februar 2016) in Kraft getreten. Danach wird in den Fachrichtungen

  • Aquakultur und Binnenfischerei und
  • Küstenfischerei und kleine Hochseefischerei

ausgebildet.

Nach der neuen Verordnung sind in Sachsen-Anhalt folgende Betriebe für die Fachrichtung Aquakultur und Binnenfischerei anerkannt (Stand: 10.02.2020):

Nach der alten Verordnung über die Berufsausbildung zum Fischwirt (vom 16.11.1972) haben folgende Betriebe ausgebildet:

und in der Fachrichtung Seen- und Flussfischerei

Bei diesen Betrieben ist bei Neueinstellung von Auszubildenden ein Anerkennungsverfahren nach der Verordnung über die Eignung der Ausbildungsstätte für die Berufsausbildung zum Fischwirt und zur Fischwirtin (Fischwirte-Ausbildungsstätteneignungsverordnung — FischwAusbStEignV) vom 27. November 2017 (BGBl. I S. 3822) durchzuführen.

Ansprechpartner:

Zuständige Stelle/Behörde für die Berufsbildung in den Berufen der Land- und Hauswirtschaft

Landesverwaltungsamt
Referat Agrarwirtschaft, Ländliche Räume, Fischerei, Forst- und Jagdhoheit
Dessauer Straße 70
06118 Halle/Saale

Ansprechpartnerin:
Dirk Hennemann
Telefon: (0345) 514-2718
E-Mail: Dirk.Hennemann@lvwa.sachsen-anhalt.de