Beteiligung: Neuregelung der DDR-Naturschutzgebiete

Sachsen-Anhalt zeichnet sich durch seine vielfältigen naturnahen Regionen, wie die Elbniederungen und die Harzhöhen, sowie wertvolle Kulturlandschaften aus, die zahlreichen Tier- und Pflanzenarten Lebensräume bieten. Um diese einzigartigen Naturmerkmale, einschließlich geologischer Formationen, zu bewahren, werden seit langem bestimmte Flächen unter Naturschutz gestellt und damit rechtlich geschützt. Besondere Aufmerksamkeit erhalten dabei Naturschutzgebiete, die gemäß § 23 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete sind, in denen ein besonderer Schutz der Natur und Landschaft erforderlich ist.

Die bestehenden Verordnungen für Naturschutzgebiete, die vor dem 1. Juli 1990 im Gebiet des heutigen Bundeslandes Sachsen-Anhalt ausgewiesen wurden (vor dem Inkrafttreten des BNatSchG in den neuen Bundesländern), entsprechen nicht mehr den Anforderungen einer zeitgemäßen Verwaltung und müssen auf den aktuellen Stand gebracht werden. Zusätzlich zu den „Alt-NSG“ wird in diesem Prozess auch das wertvolle Feuchtgebiet „Seeländereien bei Frose“ als Naturschutzgebiet NSG0398 ausgewiesen.

Die Aktualisierung erfordert ein öffentliches Beteiligungsverfahren, in dem Eigentümer, Bürger, Interessengruppen, anerkannte Naturschutzvereinigungen und Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit haben, sich zu den Entwürfen der neuen Schutzgebietsverordnungen zu äußern.

Der Landesfischereiverband nutzt als Interessenvertretung der Berufs- und Freizeitfischerei die gegebene Möglichkeit und bringt sich aktiv in den Überarbeitungsprozess ein. Natürlich sind wir dabei auf die Fachexpertise vor Ort angewiesen, weshalb wir Sie um entsprechende Hinweise zu den fischereilichen Belangen bitten. In der Übersicht haben wir für Sie – in Zusammenarbeit mit der oberen Fischereibehörde – die bedeutenden Verordnungsentwürfe selektiert, die eine Einschränkung der fischerwirtschaftlichen Nutzung vorsehen und naturschutzrechtliche Regelungen an Gewässern beinhalten.

Zusätzlich zur herkömmlichen Auslegungsmethode sind alle 90 Verordnungsdokumente einschließlich der zugehörigen Karten online unter https://www.online-beteiligung.de/LVWA-altnsg-2023/beteiligung.php verfügbar, und Sie haben die Option, online Stellungnahmen abzugeben. Die online bereitgestellten Dokumente entsprechen inhaltlich den gedruckten Verordnungen und können heruntergeladen werden.

Aufgrund unseres Einwandes, dass die Bereitstellungszeit der Unterlagen zu kurz für die Berwertung der Vorhaben sind, wurde die Frist zur Einreichung der Stellungnahme auf den 14. November 2023 verschoben. 

Nutzen Sie ihr Recht zur Beteiligung und wirken Sie mit an der Stellungnahme des Landesfischereiverbandes!

Nachfolgend haben wir für Sie die fischereilich betroffenen Gewässer der neuen NSG-VOs aufgelistet:

 

Landkreis Wittenberg

 

Landkreis Stendal

 

Kreisfreie Stadt Magdeburg

 

Landkreis Harz

 

Bördekreis

 

Landkreis Anhalt-Bitterfeld

Landkreis Stendal und Jerichower Land

 

Altmarkkreis Salzwedel

 

Salzlandkreis

 

Burgenlandkreis