Aale für die Elbe – langjähriges Wanderfischprogramm erfolgreich

 Ob Lachs, Stör, Schnäpel oder Maifisch – die Liste der ausgestorbenen Wanderfischarten infolge von Gewässerverschmutzung und Gewässerverbauung in der Elbe ist lang. Nicht so, mit dem Aal – Dank mittlerweile über 50 Jahren intensiver Besatzbemühungen durch die Berufs- und Hobbyfischer der Länder, ist ein leichter Aufwärtstrend seit 2011 im Aalbestand der Elbe erkennbar, erklärt der Präsident des Landesfischereiverbandes Sachsen-Anhalt Gero Weinhardt.

Auch dieses Jahr wurden  am 01. Juni 335.000 Jungaale mit einem Stückgewicht von 6g zur Bestandsverbesserung in Sachsen-Anhalts Gewässern ausgesetzt. Die Besatzkosten belaufen sich auf über 100.000€ und werden durch die Fischereiabgabe des Landes, eine von Anglern und Fischern entrichtete Gebühr zum Erwerb des Fischereischeins, und durch Eigenmittel der beteiligten Fischer und Anglervereine aufgebracht. Insgesamt haben an den Besatzmaßnahmen 3 Fischereiverbände mit 13 Fischereibetrieben und 169 Anglervereinen mitgewirkt. Über 350 freiwillige Helfer unterstützen dabei, 224 Gewässer im Elb-Einzugsgebiet in Sachsen-Anhalt mit Jungaalen zu besetzen.

Dr. Erik Fladung, wissenschaftlicher Mitarbeiter vom Institut für Binnenfischerei Potsdam-Sacrow (IfB) lobt das Projekt und weist darauf hin, dass mittlerweile 90% der abwandernden Aale aus dem Aalbesatz stammen. Der seit 2008 bestehenden Verpflichtung aus der EU-Aalverordnung, dass in den Binnengewässern Aale aufwachsen und abwandern können müssen, wird entsprochen. Für das Elb-Einzugsgebiet gibt es dazu seit 2010 einen Aalmanagementplan, der in den Bundesländern zahlreiche Maßnahmen vorsieht, damit Aale zum laichen in die 5000km entfernte Sargassosee abwandern können.

Arno Heilemann, Vertreter der Obersten Fischereibehörde des Landes Sachsen-Anhalt befürwortet das Besatzprojekt: „Wir sind auf einem guten Weg, die Aalbestände zu stabilisieren, wie die wissenschaftlichen Untersuchungen des IFB belegen.“ Nach Ansicht des Landesfischereiverbandes Sachsen-Anhalt sollten sich auch Industrie- und Handelsunternehmen an den Wiederansiedlungs- und Renaturierungsmaßnahmen beteiligen, nicht zuletzt um dem umweltrechtlichen Verursacherprinzip gerecht zu werden.