Seit dem 1. Februar 2019 ist die neue Berufsschul-Richtlinie für Sachsen-Anhalt in Kraft. Diese betrifft nur Azubis mit Ausbildungsvertrag, deren Ausbildungsbetrieb bzw. Berufsschule nicht in ihrem Landkreis/kreisfreier Stadt liegen. Deshalb ist sie insbesondere für die Ausbildungsbetriebe der Fischerei und deren Azubis im Land sehr bemerkenswert, da hier die Ausbildungsbetriebe bzw. Schulungseinrichtungen teils weit entfernt voneinander liegen.
In der Richtlinie ist geregelt, dass auswärts beschulte Auszubildende für Fahrtkosten und Unterbringung Zuschüsse beim zuständigen Landesschulamt benatragen können und so kostenseitig deutlich entlastet werden! Diese Förderung wird für jede Schulwoche gewährt. Man kann als Azubi wöchentlich 20 € für Fahrtkosten und 45 € für Übernachtungskosten (innerhalb Sachsen-Anhalts) bzw. 70 € (außerhalb Sachsen-Anhalts) in Form von Festbeträgen anfordern.
Der schriftliche Antrag ist mit der Bestätigung der Berufsschule und dem Nachweis der Unterbringung (Anlagen) beim Landesschulamt Sachsen-Anhalt einzureichen. Der Zuschuss kann nach Ablauf eines Beschulungsblocks oder innerhalb von 2 Monaten nach Ablauf eines Schuljahres beantragt werden.