Vereinbarung zwischen Jägern, Fischern und Anglern zur Kormoranabwehr unterzeichnet
Nachdem es vor einigen Jahren bereits eine engere Zusammenarbeit zwischen Jägern, Fischern und Anglern hinsichtlich der Verringerung von Schäden an Fischbeständen durch Kormorane im Lande Sachsen-Anhalt gab, ist nach der kürzlich durch ein Urteil des OVG Magdeburg erfolgten Bestätigung der Rechtmäßigkeit der aktuellen Kormoran-Verordnung unseres Bundeslandes nun eine novellierte Vereinbarung zwischen diesen Verbänden zustande gekommen.
In vorbereitenden Gesprächen und Treffen wurde der Text der Vereinbarung von allen Beteiligten verfasst und durch die Unterschriften aller 4 Präsidenten am 25. Februar 2019 in der Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Sachsen-Anhalt e.V. in Langenweddingen bestätigt.
Damit ist die Zusammenarbeit von Jägern, Fischern und Anglern im Hinblick auf die Vergrämung bis hin zum Abschuss von Kormoranen in Konfliktgebieten besiegelt worden.
Dabei sind die Anglerverbände und auch einige Fischer auf die Unterstützung durch die Jäger angewiesen, weil für den Abschuss von Kormoranen zwingend ein Jagdschein sowie die Genehmigungen für den Waffenbesitz notwendig sind.
Nur gemeinsam können die Fischerei- und Jagdausübungsberechtigten die Vergrämung und den Abschuss von Kormoranen, die Verhinderung der Errichtung neuer Brutkolonien bzw. die weitere Etablierung von Schlafplätzen in der Nähe fischereilicher Anlagen erreichen. Dazu sind enge Abstimmungen, Informationen untereinander sowie gegenseitige personelle, materielle und logistische Unterstützung nötig.
Wünschen wir dem erneuerten Bündnis Erfolge durch gute Zusammenarbeit und einen verbesserten Schutz der heimischen Ichthyofauna vor den gefräßigen Fischräubern!
Andreas Schlüter