Vereinbarung

Die "Hegegemeinschaft Elbe“ ist eine freiwillige, gemeinnützige Vereinigung der Elbepächter (Fischereiausübungsberechtigte) mit dem Ziel, in der Stromelbe und ihren Nebengewässern einen entsprechenden artenreichen, gesunden und naturnahen Fischbestand aufzubauen und zu erhalten, sowie eine naturverträgliche und nachhaltige fischereiliche Nutzung durch Berufs-, Nebenerwerbs­ und Angelfischer durchzuführen. Sie steht unter der Leitung des Landesfischereiverbandes Sachsen-Anhalt e.V. und wird in der Arbeit durch das Präsidium des Verbandes beraten und kontrolliert. Ihre Arbeit beruht auf der Grundlage des Fischereigesetzes und anderer für diesen Bereich zutreffenden Gesetze und Verordnungen des Landes Sachsen-Anhalt.Die "Hegegemeinschaft Elbe“ ist kein eingetragener Verein. Die beteiligten Mitglieder der Hegegemeinschaft wählen ein ehren­amtliches Leitungsorgan, bestehend aus 7 Mitgliedern, welches eng mit dem Landesfischereiverband, den Fischereibebörden des Landes und der Kreise und anderen Institutionen zusammenarbeitet und benennen ein Mitglied als ehrenamtlichen Leiter der Hegegemeinschaft.In diesem Gremium ist der Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V. durch den Geschäftsführer vertreten. Die Beratungen dieses Leitungsorgans werden von dessen Leiter entsprechend der Notwendigkeit, mindestens jedoch halbjährlich einberufen.Dieses Organ ist der Mitgliederversammlung rechenschaftspflichtig. Für Auslagen werden keine finanziellen Mittel zur Verfügung gestellt. Die Vollversammlung der Mitglieder der Hegegemeinschaft wird jährlich einmal einberufen und falt Beschlüsse zu den entsprechen­den Maßnahmen mit 2/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder. Jedes Mitglied der Hegegemeinschaft hat eine Stimme. Zur Erreichung der o.g. Zielstellung der Hegegemeinschaft werden z.B. folgende Fragen beraten und durchgesetzt:

  • Maßnahmen zur Ermittlung des Fischbestandes und zur Feststellung des Gewässerzustandes,
  • gemeinsame Besatzmaßnahmen,
  • Festlegung von Schonzeiten,
  • Koordinierung der Aufstellung von Fanggeräten und von Fang­methoden,
  • Abstimmung von Problemen, die Fischer und Angler berühren,
  • Erarbeitung eines Wegeplanes für die Dauer von 5 Jahren und die
  • gemeinsame Beantragung von Fördermitteln.

Weitere notwendige Maßnahmen werden in Beratungen und Versammlungen diskutiert und beschlossen. Alle beschlossenen Aufgaben werden auf gemeinschaftlicher Basis im gegenseitigen Interesse aller Beteiligten durchgeführt und durchgesetzt. Die Mitgliedschaft in der Fegegemeinschaft ist schriftlich zu erklären. Ein finanzieller Beitrag wird nicht erhoben. Die notwenigen finanziellen Aktivitäten werden in der Hegegemeinschaft und im Präsidium des Landesfischereiverbandes Sachsen­Anhalt e.V. beraten und über den Verband geregelt. Eventuelle gemeinschaftliche Besatzmaßnahmen sind nach Festlegung der Aufwendungen für den Besatz von den Mitgliedern entsprechend eines Beschlusses der Mitgliederversammlung gemeinschaftlich zu finanzieren.