Tätigkeiten und Aufgaben

Eine wesentliche Aufgabe ist das Führen einer einheitlichen und detaillierten Fangstatistik, die durch wissenschaftliche Untersuchungen seitens des Institutes für Binnenfischerei begleitet wird. Diese bildet eine wichtige Grundlage bei der Entscheidung über Nutzung und Erhaltung des Fischbestandes sowie über Besatzmaßnahmen. und zur späteren Auswertung über die Beziehung von Besatzhöhe und Fangerfolg. Eine solche Fangstatistik hat keine Kontrollfunktion über den einzelnen Fischer oder Angler, sondern liefert die für die Bewirtschaftungsplanung notwendigen Daten. Auch die Einschätzung zukünftiger Ertragsfähigkeit geht aus ihr hervor.

Für die Beurteilung des Gewässerzustandes und die Erfassung des Fischbestandes ist die Zuarbeit der Hegegemeinschaft an das Institut für Binnenfischerei in Form von Beobachtungen und Probefängen erforderlich. Hierfür sind die fangtechnischen Möglichkeiten der Berufsfischer gefragt, die durch Ergebnisse der Angelfischerei und bestandsermittelnde Elektrofischerei vervollständigt werden. So werden Hamen-, Reusen- und Zugnetzfänge durch das Institut ausgewertet und Einzelbeobachtungen von Fischern und Anglern einbezogen.

Schonzeiten und Mindestmaße wie sie in der Fischereiordnung des LSA festgelegt sind, sollen im Bedarfsfall verschärfend festgelegt und mit der Oberen Fischereibehörde abgestimmt werden. Dies war z.B. in Folge der Besatzmaßnahme mit Europäischen Welsen sinnvoll, das Mindestmaß wurde auf 90cm heraufgesetzt, um den noch nicht sicher etablierten Bestand nicht zu gefährden.

Eine weitere gemeinsame Aufgabe bildet der Fischbesatz, wie zum Beispiel der Besatz geeigneter Elbenebengewässer mit Farmaalen. Der gravierende Rückgang des Aalaufstiegs und des gesamten Aalvorkommens im Bereich der Elbenebengewässer macht eine Stützung des Bestandes erforderlich. Da die Gründe für diese Entwicklung jedoch nicht eindeutig geklärt sind und ein entsprechender Besatzerfolg abgewartet werden muß, ist ein relativ geringer Besatz von 100 – 125 Stück pro Hektar Wasserfläche vorgesehen. Diese Maßnahme wird durch die Hegegemeinschaft realisiert und zu einem großen Teil aus Mitteln der Fischereiabgabe finanziert.

Auch Anträge auf Fördermittel sind in diesem Zusammenhang als gemeinsame Maßnahme der Hegegemeinschaft zu erwähnen.

Eine andere wichtige Aufgabe ist die momentan durchgeführte, landesweite Erfassung des Kormoranbestandes an der Elbe durch Zählung über mehrere Monate. Hierfür ist die Mitarbeit jedes einzelnen unverzichtbar. Das Problem Kormoran gibt es bekanntlich nicht nur an der Elbe, folglich findet diese Zählung an allen Gewässern statt, die durch Mitglieder des Landesfischereiverbandes bewirtschaftet werden. Die derzeitige Einschätzung von 260 Brutpaaren in Sachsen-Anhalt ist möglicherweise zu gering und berücksichtigt außerdem  keine Durchzügler.

Die Zusammenarbeit mit dem 1993 ins Leben gerufenen Arbeitskreis „Elbefischerei“, bestehend aus Vertretern der Fischereifachbehörden aller Bundesländer entlang der Elbe, ist notwendig, um Länder übergreifende Probleme und Themen aufzugreifen wie z.B. die noch immer vorhandene Beeinträchtigung der Wasserqualität durch industrielle und kommunale Abwässer. Das LSA ist in diesem Arbeitskreis durch die Obere Fischereibehörde vertreten, die wiederum bei den Beratungen der Hegegemeinschaft zugegen ist.