Entstehung und Entwicklung

Anfang 1995 fand auf Anregung der Obersten Fischereibehörde, also des damaligen Ministeriums für Raumordnung, Landwirtschaft und Umwelt die erste Beratung über die Möglichkeiten einer in Zukunft gemeinschaftlichen Bewirtschaftung der Elbe in Sachsen-Anhalt statt. Anlaß hierzu war, daß im Ergebnis einer öffentlichen Ausschreibung zu diesem Zeitpunkt die Elbe flächendeckend an Berufs- und Angelfischer verpachtet war. Teilnehmer dieser Beratung waren Vertreter der Oberen Fischereibehörde, des Landesfischereiverbandes, des Landesanglerverbandes, des Landesfischereibeirates und fünf Berufsfischer. Es existierten schon einzelne Vereinbarungen zwischen Fischern und Anglern zur gegenseitigen Zusammenarbeit und das Bestreben aller nach einer einheitlichen Bewirtschaftung war bereits zu diesem Zeitpunkt vorhanden.

Bei weiteren Zusammenkünften wurde unter anderem die Unterstützung und fachliche Beratung durch das Institut für Binnenfischerei in Potsdam/Sacrow sowie durch das Büro Fische-Elbe-Umwelt zugesagt. Außerdem sollte zu allen Beratungen das Land durch einen Vertreter der Oberen Fischereibehörde anwesend sein.

Unter diesen Voraussetzungen wurde im Januar 1997 die Hegegemeinschaft Elbe ins Leben gerufen. Die Erkenntnis, daß sich viele Aufgaben oder Probleme besser oder überhaupt erst in Verbindung mit allen anderen Pächtern lösen lassen, liegt hier zu Grunde. Im Ergebnis haben alle Elbe-Pächter, also Berufsfischer, Angelvereine des DAV und des VDSF, der Landesanglerverband des DAV und Nebenerwerbsfischer eine Beitrittserklärung zur Hegegemeinschaft und die Vereinbarung über gemeinschaftlich zu beschließende Maßnahmen unterzeichnet. Die Hegegemeinschaft wurde als autarkes Gremium innerhalb des Landesfischereiverbandes ins Leben gerufen, jedoch nicht als eingetragener Verein konstituiert.

Insbesondere für die weitere Realisierung der Aufgaben der Hegegemeinschaft sowie für die allgemeine fischereiliche Beratung in Sachsen-Anhalt wurde dem Landesfischereiverband eine Stelle für Fachberatung durch das Land bewilligt. Diese Stelle wird aus Mitteln der Fischereiabgabe finanziert