Aktuelles

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Bestandssicherung des Europäischen Aals im Elbeeinzugsgebiet des Landes Sachsen-Anhalt


Seit mehr als einem Jahrzehnt sind die Fänge zunächst der juvenilen Aale (Glasaale) und nachfolgend auch von Aalen in vermarktungsfähiger Größe in ganz Europa stark rückläufig. Durch jährlich sinkende Erträge bei gleichzeitig rasantem Anstieg der Besatzkosten sind sowohl Betriebe der Erwerbsfischerei als auch die Angelfischerei stark von dieser Entwicklung betroffen. Der Rückgang der Fänge im europäischem Maßstab ist Ausdruck einer verringerten Bestandsgröße. Als ein entscheidender Faktor zur Stützung des Bestandes wird von der EU die Stärkung der Laicherpopulation angesehen. Der Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V. führte deshalb zusammen mit den jeweiligen Anglervereinen und Berufsfischern ein von dem Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt aus Mitteln der EU und der Fischereiabgabe des Landes gefördertes gemeinsames Pilotprojekt zur Erhöhung des Aallaicherbestandes im Elbeeinzugsgebiet in Sachsen-Anhalt durch. An drei Besatzterminen im Mai wurden etwa 220.000 Stück vorgestreckte Farmaale mit einem Gewicht von etwa 10g, also rund 2,2 Tonnen, in die Gewässer mit einer Wasserfläche von insgesamt 4.500 ha ausgesetzt, damit nach einer Zeit von etwa 7-10 Jahren die laichreifen Blankaale wieder in ausreichender Menge ins Meer abwandern können. Besetzt wurden alle Gewässer die ständig oder zeitweise Verbindung zur Stromelbe besitzen, damit eine Abwanderung möglich ist. Die Besatzmaßnahmen, die Abwanderung der Blankaale aber auch der natürliche Aufstieg wird durch das Institut für Binnenfischerei Potsdam Sacrow wissenschaftlich begleitet, um der EU bis zum 31.12.2006 und für die nächsten Jahre entsprechende Managementpläne vorschlagen zu können.

Diese sind notwendig um nicht unter die am 01.Januar in Kraft tretende Verordnung der Europäischen Union mit Maßnahmen zur Wiederauffüllung des Bestandes des Europäischen Aals zu fallen. Diese sieht in der Verordnung vor, die Fangzeit so zu verkürzen, dass der Fischereiaufwand um die Hälfte verringert wird. Abweichend von diesen Regelungen ist die Befischung, Anlandung oder Aufbewahrung von Aalen der Art Anguilla anguilla bis zum 30. Juni 2007 außerhalb der festgelegten Fangzeit erlaubt, wenn unter anderem bestehende einzelstaatliche Maßnahmen für bestimmte Einzugsgebiete bereits garantieren, dass das Ziel gemäß der Verordnung erfüllt wird. Für diesen Fall kann der betreffende Mitgliedsstaat beantragen, dass diese Einzugsgebiete bis zum 30.Juni 2008 von den einschränkenden Maßnahmen ausgenommen werden.

Autor: Reik Rosenkranz



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