Aktuelles

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Neuregelung der anzeigepflichtigen Fischseuchen - Koi Herpesvirus-Infektion (KHV) ist anzeigepflichtig
Fischseuchenverordnung


Die Verordnung über anzeigepflichtige Tierseuchen vom 3. November 2004 (BGBl. I, S. 2765) ist durch die Verordnung vom 20. Dezember 2005 (BGBl. I, S. 3499) geändert worden. Seit dem 20. Dezember 2005 wurde die KHV unter § 1 in die Liste der anzeigepflichtigen Tierseuchen aufgenommen. In dieser Liste befinden sich bereits die Virale Hämorrhagische Septikämie der Salmoniden (VHS) und die Infektiöse Hämatopoetische Nekrose der Salmoniden (IHN). Zur Anzeige dieser Fischkrankheit ist jeder Besitzer oder Fischereiausübungsberechtigter verpflichtet. Aus der Liste der anzeigepflichtigen Tierseuche wurde die Frühjahrsvirämie des Karpfens (SVC) gestrichen.

Reik Rosenkranz

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