Aktuelles

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Fischüberwachungssystem Sachsen-Anhalt
Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelüberwachung


Quelle: Landesamt für Verbraucherschutz Sachsen-Anhalt

Im RdErl. des MRLU vom 01.12.2000 wurde festgelegt, dass in einem zweijährigen Rhythmus Fische aus der Elbe und den Nebengewässern beprobt, und auf Rückstände von Umweltkontaminanten untersucht werden. In den ungeraden Jahren wird die Elbe beprobt, in den geradzahligen Jahren die Nebengewässer. Fische aus Aquakulturanlagen werden jedes Jahr beprobt.

Im Folgenden werden die Untersuchungsergebnisse der Nebengewässer der Elbe und der Aquakulturanlagen des Jahres 2004 dargestellt. Zur Untersuchung kamen Proben von den Fischarten Aal, Hecht, Barsch, Blei, Döbel, Plötze, Zander, Karpfen, Aland, Barbe und sonstige Fische (Graskarpfen, Güster, Karausche, Silberkarpfen, Rotfeder). Die untersuchten Fische stammten aus den Gewässern Saale, Mulde, Schwarze Elster, Luppe, Schelldorfer See, Arendsee, Grüner See, Süßer See und Weiße Elster.

Die gewonnenen Daten wurden nach zwei Gesichtspunkten untersucht:

-lebensmittelrechtliche Beurteilung zur Einschätzung der Verzehrsfähigkeit der gewonnenen Fische,

-umwelttoxikologische und fischgesundheitliche Bewertung für Aussagen zur Fischqualität

Bei Fischen die als Lebensmittel verwendet werden, sind aus rechtlicher Sicht die verzehrsfähigen Teile (Muskulatur) zu untersuchen.

Zur Beurteilung der Einzelwerte bei den Schwermetallen gilt die gesetzliche Grundlage der Kontaminanten-Verordnung. Diese legt z.B. für Blei, Cadmium und Quecksilber folgende Höchstmengen fest: Muskelfleisch von Fischen; Höchstmenge (mg/kg Frischgewicht)

Blei
Aal 
0,4
Sonstige Fische 
0,2
Cadmium
Aal
0,1
Sonstige Fische
0,05
Quecksilber
Aal u. Hecht
1,0
Sonstige Fische
0,5


In der Muskulatur kam es bei Blei und Cadmium zu keiner Überschreitung der Höchstwerte. Dies bestätigt die Ergebnisse aus den Vorjahren. Cadmium lag 2004 nur in 7 Proben über der Bestimmungsgrenze. Auch hier gibt es keine Überschreitungen des Höchstwertes der EG-Verordnung. Das führt zu dem Schluss, dass eine konstante Grundbelastung unterhalb der zulässigen Höchstmengen vorliegt.

Bei Quecksilber lagen die Gehalte der untersuchten Muskelproben wiederum über der Nachweisgrenze. Der Anteil der Höchstmengenüberschreitungen betrug bei Aal und Hecht 3 von 22 Proben = 13,6% und bei anderen Fischen 12 von 52 Proben = 23,7 % und war damit insgesamt (20,3 %) fast genau so hoch wie 2002. Bei Aal, Hecht ist ein Anstieg, bei den sonstigen Fischen ein Abfall gegenüber 2002 zu verzeichnen. Nur für Aal und Hecht gilt der höhere Grenzwert von 1 mg/kg, für alle anderen Arten gilt ein Höchstwert von 0,5 mg/kg. Darunter fallen auch die Raubfischarten Zander, Rapfen  und Barsch, die Quecksilber stärker anreichern als echte Friedfische.

Von den organischen Rückständen und Kontaminanten bleiben beim Fisch von den 50 analysierten Stoffen HCB, β-HCH, DDT und PCB-Verbindungen in der Muskulatur bedeutungsvoll. Im Jahr 2004 gab 2 Proben mit einer Höchstmengenüberschreitung bei DDT und 1 Probe mit Höchstmengenüberschreitung bei β-HCH. Ein zusätzlicher Einfluss des Jahrhunderthochwassers von 2002 konnte nicht dargestellt werden. 16 der insgesamt 74 Fischproben wurden auch auf den Gehalt von Dioxinen und dioxinähnlichen PCB untersucht. Höchstmengenüberschreitungen traten dabei keine auf.

In den Aquakulturanlagen wurden wie in den Vorjahren durchweg sehr niedrige Werte gefunden, welche alle deutlich unter den zulässigen Höchstwerten lagen.

Im Rahmen der virologischen Untersuchungen wurde in einer Aquakulturanlage das IPN-Virus(Erreger der Infektiösen Pankreasnekrose der Salmoniden, eine meldepflichtige Krankheit) gefunden. Der IPN-Befall der Anlage war aber bereits bekannt. Eine Bekämpfungspflicht für diese Krankheit gibt es in Deutschland nicht.

Als Parasiten traten 2004 die Schwarzfleckenkrankheit (Posthodiplosthomum sp.) auf. So erwiesen sich 21% aller untersuchten Proben (16 von 74) von 10 Probenahmeorten als positiv.

Der Schwimmblasenwurm Anguillicola crassus wurde bei Aalen mit 44 % (4 von )) festgestellt.

Im Jahresvergleich der Nebengewässer und Seen von 1995-2004 ergeben sich folgende Erkenntnisse.

Alle Nebengewässer haben eine eigene Historie, so dass eine zusammenfassende Darstellung nur eine grober Orientierung geben kann. In den Nebengewässern liegt insgesamt eine geringe organische Belastung vor. Von den untersuchten Gewässern tragen nur wenige Gewässer zu einer organischen Belastung bei (Mulde, Alte Elbe Magdeburg). Bei den anorganischen Rückständen , sorgt immer wieder das Quecksilber für Höchstmengenüberschreitungen. In den Nebengewässern liegt der relative Anteil der Beanstandungen bei 20%. In der Saale wurden die meisten Höchstmengenüberschreitungen bei Quecksilber festgestellt.

Aufgrund der Ergebnisse aus den vergangenen Jahren wird empfohlen die Gewässer, bei denen in den vergangenen Jahren keine oder nur vereinzelte Höchstmengenüberschreitungen festgestellt wurden, nicht mehr zu beproben. Dies betrifft den Schelldorfer See, den Arendsee und den Grünen See.

Als Schlussfolgerung zu den Ergebnissen von 2004 wird empfohlen das Merkblatt für Angler in Sachsen-Anhalt zu überarbeiten. Bis zum Vorliegen von neuen Untersuchungsergebnissen sollte von einem Verzehr der sehr fettreichen Aalen (nur aus belasteten Gewässern) abgeraten werden. Bei den anderen Fischarten sollte der Verzehr bei 1 kg pro Angler und Monat für die als belastet beschriebenen Gewässer bleiben.

Für weitere Informationen und zur  Einsicht in die gewässerspezifischen Ergebnisse dieser Untersuchung wenden Sie sich bitte an den Landesfischereiverband Sachsen-Anhalt e.V.. 



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